Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Die Kostenbeitragstabelle mit Gültigkeit ab 01.05.2012 (Anlage zu KT-Drucksache Nr. IX-0135) ist weiterhin Grundlage der Festsetzung für Kostenbeiträge in der Kindertagespflege.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich zu überprüfen, ob eine Anpassung der Kostenbeiträge aufgrund der aktuellen Anzahl der betreuten Kinder und der jeweiligen Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) erforderlich ist.