Beschluss:
1.
Vom
Beschluss des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2014 wird Kenntnis
genommen.
2.
Der Vertreter
des Landkreises Reutlingen in der Gesellschafterversammlung der Kreiskliniken
Reutlingen GmbH wird angewiesen, wie folgt abzustimmen:
a)
Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker
Tilly Roelfs AG, Stuttgart, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehene Jahresabschluss 2014 der Kreiskliniken Reutlingen GmbH mit einer
konsolidierten Bilanzsumme zum 31.12.2014 in Aktiva und Passiva mit je
232.373.142,77 EUR und einem Bilanzverlust von 23.335.123,30 EUR wird
festgestellt.
b)
Der Bilanzverlust 2014 in Höhe von
23.335.123,30 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c)
Der Bilanzverlust zum 31.12.2012 in Höhe von
12.512.435,28 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet (Bilanzverlust 2011 =
5.937.608,24 EUR, Bilanzverlust 2012 = 6.574.827,04 EUR). Diese Vorgehensweise
wird im Jahresabschluss 2015 dazu führen, dass der Bilanzverlust 2014
entsprechend reduziert wird.
d)
Für das Geschäftsjahr 2015 wird für die
Abschlussprüfung die Baker Tilly Roelfs AG, Stuttgart, nach § 12
Nr. 10 des Gesellschaftsvertrags gewählt.
e)
Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2014
Entlastung erteilt.
f) Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.