Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Der Landkreis übernimmt die seitherige Landesaufgabe „Verkauf von Nadelstammholz aus dem Körperschafts- und Privatwald“ als kommunale Aufgabe,

 

-        sofern das Bundeskartellamt dem Land den gemeinsamen Verkauf von Holz aus dem Staatswald und aus dem Nichtstaatswald untersagt

 

-        und sofern das Land die Landkreise von daraus möglicherweise entstehenden Schadensersatzansprüchen schriftlich freistellt.

 

Zur Erledigung dieser Aufgabe und gegebenenfalls des Verkaufs weiterer Holzarten wird beim Landkreis als Übergangsmodell eine Holzverkaufsstelle eingerichtet.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür eine geeignete und effiziente Organisationsform zu finden, die noch offenen Fragen insbesondere auch mit den Städten und Gemeinden zu klären und hierüber den Kreistagsgremien zu berichten.