Beschluss:
1. Die finanzielle Förderung der Schulsozialarbeit wird gegenüber dem Haushaltsjahr 2014 um 2 % erhöht. Pro Vollzeitstelle werden 17.034,00 EUR gefördert.
2.
Im
Haushaltsjahr 2015 werden gegenüber dem Haushaltsjahr 2014 1,78 mehr
Fachstellen der Schulsozialarbeit gefördert.
3.
Im
Haushalt 2015 werden beim Produkt 36.20.02 zur Förderung der Schulsozialarbeit 808.500,00 EUR eingestellt.
4.
Die
Richtlinien zur Förderung der Schulsozialarbeit vom 08.12.2003 mit Änderungen
vom 11.05.2005, 15.12.2010, 23.07.2012 und 11.12.2013 werden entsprechend
Anlage 1 zu KT-Drucksache Nr. IX-0059 geändert. Die Richtlinien treten zum
01.01.2015 in Kraft.