Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Für den weiteren Betrieb des Komposthofs ab dem 01.01.2016 wird eine EU-weite Vergabe in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 3 EG VOL/A durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Teilnahmewettbewerb entsprechend den nachfolgend dargestellten Eckpunkten durchzuführen.