Beschluss:

 

1.      Die Planungen für Modul 1 der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb werden bis zum Abschluss der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und bis zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses fortgesetzt. Voraussetzung dafür ist, dass das Land folgende Finanzierungsperspektive für Modul 1 verbindlich erklärt:

-        Das Land stellt die Kofinanzierung des Projekts in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten sicher.

-        Das Land verpflichtet sich bereits heute zur Übernahme der Finanzierungsrisiken durch ausfallende Bundesmittel für den DB-Abschnitt Tübingen - Metzingen (2019-Risiko; 60-%-Risiko).

-        Falls das bestehende GVFG-Bundesprogramm verlängert oder ein neues Programm auf Bundes- oder Landesebene als Nachfolgeregelung zur Finanzierung von ÖPNV-Infrastrukturvorhaben beschlossen wird, sichert das Land zu, unmittelbar nach der Neuregelung über eine Finanzierungsabsicherung des Moduls 1 in Gespräche mit der kommunalen Seite einzutreten und Modul 1 mit erster Priorität zu berücksichtigen.

-        Diese Finanzierungsperspektive des Landes ist unabhängig von einer Umsetzung des Moduls 1 bis zum Jahr 2019.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Land im Frühjahr 2015 in verbindliche Gespräche einzutreten und das Land aufzufordern, konkrete Finanzierungsoptionen im Sinne der Zusagen mit dem Ziel einer Realisierung bis 2019 darzustellen.

 

3.      Weitere Schritte zur Fortführung des Projekts (Vergabe der Ausführungsplanung, Ausschreibung von Fahrzeugbeschaffungen oder Betriebsdienstleistungen) werden erst dann vorgenommen, wenn die Finanzierung der Baumaßnahmen durch Projektträger und Fördermittelgeber gesichert ist.

 

4.      Die anteiligen Kosten für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung im Landkreis Reutlingen belaufen sich für die kommunale Seite auf insg. 2.150.000 EUR netto. Der Landkreis beteiligt sich mit 920.000 EUR netto an diesen reinen Planungskosten. Daneben werden noch weitere Gutachter- und Nebenkosten anfallen. In den Haushaltsjahren 2015 und 2016 werden dafür notwendige Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1,0 Mio. EUR eingeplant. Auf das Haushaltsjahr 2015 entfallen 750.000 EUR. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel in einem Änderungsvorschlag zum Haushaltsentwurf darzustellen, der weder die Anhebung des Kreisumlagehebesatzes noch die Reduzierung der Mittel für die Kreiskliniken Reutlingen GmbH (Investitionszuschüsse und Abdeckung der Bilanzverluste) vorsieht.

 

5.      Der Landkreis beteiligt sich an den Kosten für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung nur dann, wenn auch die weiteren kommunalen Projektpartner die ihnen nach dem vorgesehenen Schlüssel obliegenden Kostenbeteiligungen verbindlich zusagen. Eine Übernahme von weiteren Kostenanteilen durch den Landkreis ist ausgeschlossen.

 

6.      Die Verwaltung wird beauftragt, unter den in Ziffer 1 genannten Voraussetzungen, die erforderlichen Regelungen für die Planungsphase II (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) abzuschließen.

 

7.      Die Verwaltung wird gebeten, ein Finanzierungskonzept für den gesamten Eigenanteil des Landkreises für Modul 1 aufzustellen und dem Kreistag vorzulegen.