Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Zur Deckung des Aufwands, der durch die Fraktionsarbeit im Kreistag entsteht, wird den Kreistagsfraktionen ab 2015 ein Sockelbetrag von 750,00 EUR jährlich und ein Betrag von 80,00 EUR pro Mitglied und Jahr aus Haushaltsmitteln des Landkreises gewährt.

 

2.      Gruppierungen, die keine Fraktion bilden, erhalten zur Deckung des Aufwands, der durch die Arbeit im Kreistag entsteht, ab 2015 einen pauschalen Betrag von 500,00 EUR jährlich aus Haushaltsmitteln des Landkreises.

 

3.      Einzelmitglieder im Kreistag erhalten zur Deckung des Aufwands, der durch die Arbeit im Kreistag entsteht, ab 2015 einen pauschalen Betrag von 250,00 EUR jährlich aus Haushaltsmitteln des Landkreises.