Beschluss:
1.
Zur
Deckung des Aufwands, der durch die Fraktionsarbeit im Kreistag entsteht, wird
den Kreistagsfraktionen ab 2015 ein Sockelbetrag von 750,00 EUR jährlich und
ein Betrag von 80,00 EUR pro Mitglied und Jahr aus Haushaltsmitteln des
Landkreises gewährt.
2.
Gruppierungen,
die keine Fraktion bilden, erhalten zur Deckung des Aufwands, der durch die
Arbeit im Kreistag entsteht, ab 2015 einen pauschalen Betrag von
500,00 EUR jährlich aus Haushaltsmitteln des Landkreises.
3.
Einzelmitglieder
im Kreistag erhalten zur Deckung des Aufwands, der durch die Arbeit im Kreistag
entsteht, ab 2015 einen pauschalen Betrag von 250,00 EUR jährlich aus
Haushaltsmitteln des Landkreises.