Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Herrn Jürgen Fromhold liegen wichtige Gründe im Sinne von § 12 Abs. 1 Landkreisordnung vor.

 

2.      Für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Herrn Ferenc Rott liegen wichtige Gründe im Sinne von § 12 Abs. 1 Landkreisordnung vor.

 

3.      Für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Herrn Patrick Maisch liegen wichtige Gründe im Sinne von § 12 Abs. 1 Landkreisordnung vor.

 

4.      Für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Frau Ulrike Sippli liegen wichtige Gründe im Sinne von § 12 Abs. 1 Landkreisordnung vor.

 

5.      Für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Herrn Michael Bolz liegen wichtige Gründe im Sinne von § 12 Abs. 1 Landkreisordnung vor.

 

6.      Für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Herrn Günter Hoch liegen wichtige Gründe im Sinne von § 12 Abs. 1 Landkreisordnung vor.

 

7.      Für den Eintritt von Frau Annette Schneider in den Kreistag liegt kein Hinderungsgrund nach § 24 Abs. 1 Landkreisordnung vor.