Beschluss:
1.
Für die
Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Herrn Jürgen Fromhold liegen wichtige
Gründe im Sinne von § 12 Abs. 1 Landkreisordnung vor.
2.
Für die
Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Herrn Ferenc Rott liegen wichtige
Gründe im Sinne von § 12 Abs. 1 Landkreisordnung vor.
3.
Für die
Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Herrn Patrick Maisch liegen wichtige
Gründe im Sinne von § 12 Abs. 1 Landkreisordnung vor.
4.
Für die
Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Frau Ulrike Sippli liegen wichtige
Gründe im Sinne von § 12 Abs. 1 Landkreisordnung vor.
5.
Für die
Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Herrn Michael Bolz liegen wichtige
Gründe im Sinne von § 12 Abs. 1 Landkreisordnung vor.
6.
Für die
Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Herrn Günter Hoch liegen wichtige
Gründe im Sinne von § 12 Abs. 1 Landkreisordnung vor.
7.
Für den Eintritt von Frau Annette Schneider in den
Kreistag liegt kein Hinderungsgrund nach § 24 Abs. 1
Landkreisordnung vor.