Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass bei den nach den Feststellungen des Kreiswahlausschusses für den Kreistag gewählten Personen (Anlage zu KT-Drucksache Nr. VIII-0702) Hinderungsgründe nach § 24 Abs. 1 Landkreisordnung nicht vorliegen.