Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Landkreis ist bereit, der „Tourismusgemeinschaft Mythos Schwäbische Alb im Landkreis Reutlingen e. V.“ befristet auf weitere fünf Jahre im Wege eines Geschäftsbesorgungsvertrages das Personal der Geschäftsstelle mit einem hauptamtlichen Geschäftsführer und einer halben Assistenzkraft zur Verfügung zu stellen.