Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Im Haushalt 2014 werden beim Produkt 36.20.02 zur Förderung der Schulsozialarbeit 922.300,00 EUR eingestellt.

 

2.      Die Richtlinien zur Förderung der Schulsozialarbeit vom 08.12.2003 mit Änderungen vom 11.05.2005, 15.12.2010 und 23.07.2012 werden entsprechend Anlage 1 zu KT-Drucksache Nr. VIII-0642 geändert. Es sollen nunmehr auch Sonderschulen in eine Förderung einbezogen werden. Die Änderungen in Ziffer 5.4 der Richtlinien treten zum 01.01.2014 in Kraft. Die Änderungen in Ziffer 7.1 und Ziffer 7.2 der Richtlinien treten rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft. Die geänderten Richtlinien gelten bis 31.12.2014.