Beschluss:

 

1.      Zur Finanzierung der Fachberatungsstelle des Vereins Frauenhaus Reutlingen e. V. werden im Haushaltsjahr 2014 6.000,00 EUR bei der Produktgruppe 31.60 eingestellt. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Kofinanzierung durch das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Landesaktionsplans „Gewalt gegen Frauen“. Die Mittel werden deshalb mit einem Sperrvermerk versehen, über dessen Freigabe der Fachausschuss entscheidet. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.

 

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Freigabe des Sperrvermerks in dieser Höhe einen Zuwendungsvereinbarung mit einer einjährigen Laufzeit abzuschließen.