Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Landkreisen Rottweil, Tübingen, Tuttlingen, Freudenstadt, dem Zollernalbkreis und dem Schwarzwald-Baar-Kreis die als Anlage zu KT-Drucksache Nr. VIII-0551/1 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Kriegsopferfürsorge abzuschließen.