Beschluss:
1.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, den Kreiskliniken Reutlingen GmbH auf der Grundlage
der als Anlage 2 zu KT-Drucksache Nr. VIII-0564 beigefügten Vereinbarung
vom 13.02.2004 Betriebsmittel (Kassenkredite) bis zum Höchstbetrag des
Kassenkreditrahmens der Kreiskliniken, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von
20,0 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen.
2.
Der
Höchstbetrag zur Aufnahme von Kassenkrediten wird auf 40,0 Mio. EUR
festgesetzt.
3.
Die
Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Reutlingen für das Haushaltsjahr 2013
wird in der als Anlage 1 zu KT-Drucksache Nr. VIII-0564 beigefügten
Fassung erlassen.