Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Die Verwaltung wird ermächtigt, den Kreiskliniken Reutlingen GmbH auf der Grundlage der als Anlage 2 zu KT-Drucksache Nr. VIII-0564 beigefügten Vereinbarung vom 13.02.2004 Betriebsmittel (Kassenkredite) bis zum Höchstbetrag des Kassenkreditrahmens der Kreiskliniken, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 20,0 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen.

 

2.      Der Höchstbetrag zur Aufnahme von Kassenkrediten wird auf 40,0 Mio. EUR festgesetzt.

 

3.      Die Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Reutlingen für das Haushaltsjahr 2013 wird in der als Anlage 1 zu KT-Drucksache Nr. VIII-0564 beigefügten Fassung erlassen.