Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für die Schulsozialarbeit werden für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 teilweise an die Städte und Gemeinden als Schulträger weitergeleitet. Maßstab ist der jeweilige Finanzierungsanteil an den geförderten Stellen. Im Jahr 2011 beträgt dieser 60 % bei den Städten und Gemeinden und 40 % beim Landkreis, im Jahr 2012 jeweils 50 %.

 

2.      Im Jahr 2013 werden Mittel zur fachlichen Beratung und Begleitung der Schulsozialarbeiter/-innen eingestellt und von den BuT-Mitteln finanziert. Die Mittel werden mit einem Sperrvermerk versehen, über dessen Freigabe der Fachausschuss entscheidet. Die restlichen Mittel werden zur Hälfte, entsprechend der geförderten Stellen, an die Schulträger weitergeleitet.

 

3.      Die fachliche Beratung soll zunächst befristet auf drei Jahre durchgeführt werden. Eine eventuelle Fortsetzung ist abhängig von den gemachten Erfahrungen und der Bereitschaft der Schulträger zu einer Mitfinanzierung.