Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Die Richtlinien des Landkreises Reutlingen zur Förderung von Freizeitmaßnahmen vom 21.03.2011 werden entsprechend Anlage 1 zu KT-Drucksache Nr. VIII-0513 geändert und treten am 01.01.2013 in Kraft.

 

2.      Zur Förderung von Freizeitmaßnahmen im Landkreis Reutlingen werden im Haushaltsjahr 2013 45.000,00 EUR bei der Produktgruppe 36.20 eingestellt.