Beschluss:
1. Zur Förderung der freien Träger der Jugendhilfe werden im Haushalt 2013 Haushaltsmittel entsprechend der Anlage zu KT-Drucksache Nr. VIII-0512 eingestellt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Zuwendungsvereinbarungen mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren mit einer jährlichen Dynamisierung von 2 % abzuschließen. Die Dynamisierung in den Jahren 2014 und 2015 erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.