Beschluss:
1. Der Zuschuss für die Behindertensportabteilung der TSG Reutlingen wird allgemein um 2 % erhöht (vgl. KT-Drucksache Nr. VIII-0498). Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, in dieser Höhe eine Zuwendungsvereinbarung mit einer dreijährigen Laufzeit abzuschließen. Die Dynamisierung in den Jahren 2014 und 2015 mit 2 % pro Jahr erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.