Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.    Der Tagessatz für die Betreuungsleistungen im Frauenhaus wird rückwirkend ab 01.01.2012 für die Frauenhausfälle mit SGB II-Bezug, die aus dem Landkreis Reutlingen stammen, von 30,58 EUR auf 33,64 EUR erhöht. Ab dem 01.07.2012 werden auch externe Fälle in diese Erhöhung einbezogen. Der darüber hinausgehende Erhöhungsantrag wird abgelehnt.

 

2.    Die Verwaltung unterrichtet die Mitglieder des Kreistags nach sechs Monaten über die Entwicklungen des Frauenhauses. Um bei einem eventuellen Mehrbedarf des Frauenhauses handlungsfähig zu sein, werden im Haushalt 2013 bei Produktgruppe 31.20 weitere Mittel in Höhe von 7.500,00 EUR eingestellt und mit einem Sperrvermerk versehen, über dessen Freigabe der Fachausschuss entscheidet.