Beschluss:
1.
Der Antrag der Notfallseelsorge der Kirchen im Landkreis Reutlingen vom 22.05.2012
auf Gewährung eines Sachkostenzuschusses des Landkreis Reutlingen in Höhe von
5.000,00 EUR wird abgelehnt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, über das Regierungspräsidium Tübingen beim
Innenministerium Baden-Württemberg einen Zuschuss des Landes für die
Notfallseelsorge im Landkreis Reutlingen zu beantragen und im Ausschuss für
technische Fragen und Umweltschutz zu berichten.