Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Der Antrag der Notfallseelsorge der Kirchen im Landkreis Reutlingen vom 22.05.2012 auf Gewährung eines Sachkostenzuschusses des Landkreis Reutlingen in Höhe von 5.000,00 EUR wird abgelehnt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, über das Regierungspräsidium Tübingen beim Innenministerium Baden-Württemberg einen Zuschuss des Landes für die Notfallseelsorge im Landkreis Reutlingen zu beantragen und im Ausschuss für technische Fragen und Umweltschutz zu berichten.