Beschluss:
1. Zur Förderung der kulturellen und sozialen Einrichtungen werden im Haushalt 2013 Haushaltsmittel entsprechend der Anlagen 1 und 2 zu KT-Drucksache Nr. VIII-0498 eingestellt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Zuwendungsvereinbarungen mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren und einer jährlichen Dynamisierung von 2 % abzuschließen. Die Dynamisierung in den Jahren 2014 und 2015 erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.