Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Der Zeitplan für die Wahl des Landrats wird gemäß Anlage 2 zu KT-Drucksache Nr. VIII-0467 festgelegt.

 

2.      Die wegen Ablaufs der Amtszeit von Landrat Thomas Reumann zu besetzende Stelle des Landrats/der Landrätin wird im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg mit folgendem Text öffentlich ausgeschrieben:

 

 

LANDKREIS REUTLINGEN (Signet)

 

Wegen Ablaufs der Amtszeit des Stelleninhabers ist die Stelle

 

d e s   L a n d r a t s / d e r   L a n d r ä t i n

 

des Landkreises Reutlingen (rund 281.000 Einwohner) zum 1. April 2013 zu besetzen.

 

Wahl und Amtszeit richten sich nach der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 19. Juni 1987 (GBl. Seite 288) mit den dazu ergangenen Änderungen, die Besoldung nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetz vom 9. November 2010 (GBl. Seite 793).

 

Die Wahl findet am 28. Januar 2013 statt.

 

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (insbesondere Lebenslauf, Personalbogen, Lichtbild, Zeugnisabschriften, Wählbarkeitsbescheinigung) bis einschließlich 19. November 2012 in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift "Landratswahl" an das Landratsamt Reutlingen, z. H. des Vorsitzenden des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl des Landrats, Herrn Kreisrat Otwin Brucker, Bismarckstraße 47, 72764 Reutlingen, einzureichen.

 

Der derzeitige Stelleninhaber wird sich wieder bewerben.

 

Informationen über den Landkreis Reutlingen finden Sie im Internet unter www.kreis-reutlingen.de.

 

 

3.      Die Ausschreibung erfolgt zweispaltig im Staatsanzeiger in der Ausgabe vom Freitag, den 19. Oktober 2012.