Sitzung: 12.10.2012 Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl des Landrats
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Beschluss:
1. Der Zeitplan für die Wahl des Landrats wird
gemäß Anlage 2 zu KT-Drucksache Nr. VIII-0467 festgelegt.
2. Die wegen Ablaufs der Amtszeit von Landrat
Thomas Reumann zu besetzende Stelle des Landrats/der Landrätin wird im
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg mit folgendem Text öffentlich ausgeschrieben:
LANDKREIS REUTLINGEN (Signet) Wegen Ablaufs der Amtszeit des Stelleninhabers
ist die Stelle d e
s L a n d r a t s / d e r L a n d r ä t i n des Landkreises Reutlingen (rund 281.000
Einwohner) zum 1. April 2013 zu besetzen. Wahl und Amtszeit richten sich nach der Landkreisordnung für
Baden-Württemberg in der Fassung vom 19. Juni 1987 (GBl. Seite 288) mit den
dazu ergangenen Änderungen, die Besoldung nach dem
Landeskommunalbesoldungsgesetz vom 9. November 2010 (GBl. Seite 793). Die Wahl findet am 28. Januar 2013 statt. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (insbesondere Lebenslauf,
Personalbogen, Lichtbild, Zeugnisabschriften, Wählbarkeitsbescheinigung) bis
einschließlich 19. November 2012 in verschlossenem Umschlag mit
der Aufschrift "Landratswahl" an das Landratsamt Reutlingen, z. H.
des Vorsitzenden des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl des Landrats,
Herrn Kreisrat Otwin Brucker, Bismarckstraße 47, 72764 Reutlingen, einzureichen. Der derzeitige Stelleninhaber wird sich wieder
bewerben. Informationen über den Landkreis Reutlingen finden Sie im Internet unter www.kreis-reutlingen.de. |
3. Die Ausschreibung erfolgt zweispaltig im
Staatsanzeiger in der Ausgabe vom Freitag, den 19. Oktober 2012.