Beschluss:

 

1.      Die Richtlinien zur Förderung der Schulsozialarbeit vom 08.12.2003 mit Änderung vom 11.05.2005 und 15.12.2010 werden entsprechend Anlage 1 geändert. Die Änderungen treten rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2014.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2012 über die vorliegenden Aufstockungs- und Neuanträge zu entscheiden und in den Gremien in der Haushaltssitzungsrunde darüber zu berichten.