Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Der derzeit durch die Städte und Gemeinden ermittelte Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis zum 01.08.2013 liegt bei 2.670 Plätzen. 1.951 Plätze sind am 31.12.2011 vorhanden. Dies entspricht einem Ausbaustand von ca. 73 %.

 

2.      Zur Bedarfsdeckung von Plätzen für unter 3-Jährige erfolgt im Jahr 2012 eine 4. Ausbaustufe auf der Grundlage des Kinderförderungsgesetzes von 429 auf 2.380 Plätze. Dies bedeutet einen Anteil von rund 89 % am Gesamtbedarf von 2.670 Plätzen.