Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt (Vorberatung)

Beschluss:

 

1.      Die laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen werden rückwirkend ab dem 01.05.2012 pro Betreuungsstunde wie folgt erhöht:
Für unter 3-Jährige um 1,60 EUR auf 5,50 EUR
Für über 3-Jährige um 0,60 EUR auf 4,50 EUR.

 

2.      Die monatlichen Kostenbeiträge von Eltern für die Inanspruchnahme der öffentlich geförderten Kindertagespflege werden rückwirkend ab dem 01.05.2012 nach der modifizierten Kostenbeitragstabelle (Anlage 2) festgesetzt. Die übrigen Kostenbeitragsregelungen gelten unverändert.

 

3.      Der Tagesmütterverein erhält aus dem Anteil der FAG-Mittel für 2012 einen Gesamtbetrag von 157.923,00 EUR. Davon wurden bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2012 Mittel in Höhe von 91.000,00 EUR bewilligt.

 

4.      Der Sperrvermerk zu Produktgruppe 36.50 (KT-Drucksache Nr. VIII-0387/1) wird aufgehoben.

 

5.      Die überplanmäßigen Aufwendungen im Teilhaushalt 5, Produktgruppe 36.50, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen in Höhe von 110.550,00 EUR werden genehmigt.