Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

In Abweichung der Richtlinien des Landkreises zur Förderung von Freizeitmaßnahmen werden die Mittel im Haushaltsjahr 2012 wie folgt eingesetzt:

 

1.      Kinder aus bedürftigen Familien werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Anlehnung an die Empfehlung der Arbeitsgruppe, siehe Ziffer 4 der KT-Drucksache Nr. VIII-0450, gefördert.

 

2.      Die Förderung umfasst alle durchgeführten Tage, an denen die Kinder teilgenommen haben und begrenzt sich nicht auf 10 Tage pro Kind und Jahr.

 

3.      Darüber hinaus zur Verfügung stehende Mittel werden quotial bezogen auf alle Kinder, die an Freizeitmaßnahmen teilgenommen haben, ausgeschüttet. Die Förderung kann über 10 Tage hinausgehen.