Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Beschluss:

 

Das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Reutlingen wird wie folgt fortgeschrieben.

 

1.      Die Erfassung der Abfälle erfolgt auf der Grundlage des folgenden Erfassungssystems:

 

a.   Restmüllerfassung 2-wöchentlich, 140/240/1.100 l Tonnen, Messung der Entleerungshäufigkeit per Chip, mit entsprechender Gebührengestaltung

b.   Bioabfallerfassung wie Restmüll, nur zusätzlich 1-wöchentliche Abfuhr (Sommer) und zusätzliches 80 l Gefäß

c.   Einrichtung von dezentralen Wertstoffhöfen zur Erfassung stoffgleicher Nichtverpackungen (im Sinne einer künftigen "Wertstofftonne"; z. B. Kunststoffe etc.), E-Geräte/Holz/Schrott/Sperrmüll, Alttextilien und Altpapier

d.   Wahlweise Sperrmüllabholung 1 x pro Jahr auf Abruf 2 m3 getrennt nach E-Geräten/Holz/Schrott/ Sperrmüll oder Selbstanlieferung (4 m3) an dezentralen Wertstoffhöfen

e.   Grün- und Häckselgut basierend auf dem derzeitigen System (Bring-System, gemeindliche Häckselplätze), ohne Straßensammlung; die Verwaltung wird beauftragt, zu klären, welche Kosten für Unterhaltung und Betrieb bei den gemeindlichen Häckselplätzen anfallen und zu prüfen, ob und inwieweit sich der Landkreis an diesen Kosten beteiligen kann und über das Ergebnis dieser Klärung zu berichten

f.    Altpapier-Sammlung basierend auf dem derzeitigen System (Papier-Tonne, 4-wöchentlich), ergänzt um separat bereitgestellte großflächige Kartonagen und Anliefermöglichkeit an den dezentralen Wertstoffhöfen

g.   Die Problemstoffsammlung wird bis 2015 unverändert belassen. Im Hinblick auf die Erfassungsalternativen für Kleinelektrogeräten und Batterien auf Wertstoffhöfen ist anschließend vorzusehen, die Sammelfrequenz auf 3 x pro Jahr abzusenken und die Standplätze und -zeiten anzupassen

h.   Die übrigen ergänzenden Untersuchungsansätze, wie Rest- und Bioabfallverwiegung, zusätzliches 80 l Restmüll-Gefäß, separate Windelabfuhr, gebührenpflichtige Sperrmüll-Express-Abfuhr sowie Altpapier-Erfassung über Depotcontainer oder mit Vereinen werden insbesondere im Hinblick auf Fragen der Akzeptanz, Praktikabilität, Ökologie und Wirtschaftlichkeit verworfen

 

2.      Die Erhebung der Abfallgebühren erfolgt ab 2016 auf der Grundlage des folgenden grundstücksbezogen ausgestalteten Gebührensystems:

 

a.   Jahresgebühr

1.   für Privathaushalte

-       einheitliche Jahresgebühr (für Restmüll, Bioabfall etc.)

-       pro Grundstück

-       degressive Ausgestaltung abhängig von der Personenzahl pro Grundstück, orientiert am Letmather Degressions-Modell unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen im Landkreis Reutlingen

2.   für unbewohnte Grundstücke

-       einheitliche Jahresgebühr (für Restmüll, Bioabfall etc.)

-       degressive Ausgestaltung pro Behälter, abhängig vom aufgestellten Behältervolumen

3.   für Gewerbe

-       einheitliche Jahresgebühr mit Befreiungstatbestand für Bioabfall (da gesetzlich keine Überlassungspflicht besteht)

-       degressive Ausgestaltung pro Behälter, abhängig vom aufgestellten Behältervolumen

b.   Leerungsgebühr

1.   für Restmüll

-       pro Entleerung, abhängig von der Behältergröße

-       6 Mindestentleerungen pro Jahr

2.   für Bioabfall

-       pro Entleerung, abhängig von der Behältergröße

-       12 Mindestentleerungen pro Jahr

-       6 Mindestentleerungen pro Jahr bei nachgewiesener Eigenkompostierung

-       mit Lenkungskomponente (alle, auch die mengenunabhängigen Kosten für die Sammlung und Verwertung von Bioabfall werden über die Leerungsgebühr erhoben)

c.   Der Tarif ist durch folgende spezielle Satzungsregelungen zu flankieren:

-       Zulassung von Behälter-/Müllgemeinschaften

-       Mindestbehältervolumen (ca. 10 - 15 Liter/Einwohner/Woche)

-       Mengenbegrenzung Sperrmüll (2 m³ Hol-, 4 m³ Bringsystem)

-       keine Befreiungsmöglichkeit von der Biotonne (Eigenkompostierung wird über eine Lenkungskomponente der Leerungsgebühr berücksichtigt)

-       erhöhte Anreizwirkung durch Gestaltung der Verhältnisse zwischen Jahres- und Leerungsgebühr und zwischen Leerungsgebühr Restmüll und Leerungsgebühr Bioabfall

 

3.      Der operative Einsammlungsbetrieb erfolgt auf folgender Grundlage:

 

a.   Der operative Bereich der Abfallerfassung wird wie bisher durch gewerbliche Unternehmen nach vorherigem Ausschreibungsverfahren durchgeführt

b.   Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Städten Metzingen, Pfullingen und Reutlingen Kooperationsmöglichkeiten bei Ausschreibungen zu erörtern und zu prüfen

c.   Die Verwaltung wird beauftragt, künftig die Ausschreibungsbedingungen stärker selbst zu gestalten, um z. B. Aspekte wie eine tarifgerechte Entlohnung oder Tariftreue sowie ökologische und klimarelevante Aspekte als Wertungsmerkmale eines Ausschreibungsverfahrens wirksam einbeziehen zu können, und den Gremien entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes sukzessive bis zum 01.01.2016 umzusetzen und die Gremien zeitnah zu unterrichten und einzubinden.