Beschluss:
1. Für das Ausscheiden von Herrn Kreisrat Rudolf
Hausmann aus dem Kreistag liegen wichtige Gründe im Sinne von
§ 12 Abs. 1 Landkreisordnung vor.
2. Für den Eintritt von Herrn Gerhard Steinhilper in
den Kreistag liegt kein Hinderungsgrund nach § 24 Abs. 1
Landkreisordnung vor.
3. Durch Einigung werden folgende Ausschüsse des
Kreistags unter Berücksichtigung folgender Änderungen neu gebildet:
a) Verwaltungsausschuss:
Herr Kreisrat Gerhard Steinhilper wird anstelle von Herrn Kreisrat Rudolf
Hausmann 9. Stellvertreter für die ordentlichen Mitglieder der
SPD-Kreistagsfraktion. Im Übrigen werden dieselben Mitglieder bzw.
stellvertretenden Mitglieder (in derselben Reihenfolge) wie bisher gewählt.
b) Ausschuss für technische Fragen und Umweltschutz:
Herr Kreisrat Gerhard Steinhilper wird anstelle von Herrn Kreisrat Rudolf
Hausmann 9. Stellvertreter für die ordentlichen Mitglieder der
SPD-Kreistagsfraktion. Im Übrigen werden dieselben Mitglieder bzw.
stellvertretenden Mitglieder (in derselben Reihenfolge) wie bisher gewählt.
c) Sozial-, Schul- und Kulturausschuss:
Herr Kreisrat Gerhard Steinhilper wird anstelle von Herrn Kreisrat Rudolf
Hausmann 10. Stellvertreter für die ordentlichen Mitglieder der
SPD-Kreistagsfraktion. Im Übrigen werden dieselben Mitglieder bzw.
stellvertretenden Mitglieder (in derselben Reihenfolge) wie bisher gewählt.
d) Jugendhilfeausschuss:
Herr Kreisrat Gerhard Steinhilper wird anstelle von Frau Kreisrätin Suse Gnant
ordentliches Mitglied für die SPD-Kreistagsfraktion. Frau Kreisrätin Suse Gnant
wird anstelle von Herrn Kreisrat Alexander Schweizer 1. Stellvertreterin
für die ordentlichen Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion. Herr Kreisrat
Alexander Schweizer wird anstelle von Herrn Kreisrat Mike Münzing
2. Stellvertreter für die ordentlichen Mitglieder der
SPD-Kreistagsfraktion. Im Übrigen werden dieselben Mitglieder bzw.
stellvertretenden Mitglieder (in derselben Reihenfolge) wie bisher gewählt.
4. Für die restliche Amtszeit des Kreistags wird
Herr Kreisrat Gerhard Steinhilper anstelle von Herrn Kreisrat Rudolf Hausmann
in widerruflicher Weise als weiterer Vertreter des Landkreises in die
Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung gemäß § 44b SGB II
(Job-Center Landkreis Reutlingen) gewählt.