Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Die Abfallgebühren für die Jahre 2012 bis 2015 werden auf der Grundlage der Gebührenkalkulation nach Anlage 1 zu KT-Drucksache Nr. VIII-0390 neu festgesetzt.

 

2.      Die Kostenunterdeckung des Rechnungsjahres 2010 in Höhe von 888.556 EUR wird mit der aus der Kalkulationsperiode 2007 und 2008 verbliebenen Kostenüberdeckung von 771.197 EUR verrechnet.

 

3.      Die Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Reutlingen wird entsprechend der Anlage 2 zu KT-Drucksache Nr. VIII-0390 beschlossen.