Beschluss:
Der „Verein zur Förderung einer sozialen Psychiatrie e. V. (VSP)“ wird als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt.
Beschluss:
Der „Verein zur Förderung einer sozialen Psychiatrie e. V. (VSP)“ wird als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt.