Sitzung: 27.07.2011 Kreistag
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Beschluss:
1. Für den Ankauf eines Objektes für eine Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Spätaussiedlern (Gemeinschaftsunterkunft) wird gemäß § 84 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 Landkreisordnung im Teilhaushalt 1, Produktgruppe 11.24, Grundstücks- und Gebäudemanagement, eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 520.000,00 EUR genehmigt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kaufverhandlungen zu führen, den Kaufvertrag abzuschließen und die erforderlichen Umbaumaßnahmen durchzuführen.