Beschluss: Einstimmig zugestimmt (Vorberatung)

Beschluss:

 

1.        Der derzeit durch die Städte und Gemeinden ermittelte Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis zum 01.08.2013 liegt bei 2.400 Plätzen. 1.643 Plätze sind am 31.12.2010 vorhanden. Dies entspricht einem Ausbaustand von ca. 68 %.

 

2.        Zur Bedarfsdeckung von Plätzen für unter 3-Jährige erfolgt im Jahr 2011 eine 3. Ausbaustufe auf der Grundlage des Kinderförderungsgesetzes von 399 auf 2.042 Plätze. Dies bedeutet einen Anteil von rund 85 % am Gesamtbedarf von 2.400 Plätzen.