Beschluss:

 

1.        Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit wird entsprechend dem Entwurf gemäß der Anlage zu KT-Drucksache Nr. VllI-0302/1erlassen.

 

2.        Zur Deckung des Aufwands, der durch die Arbeit entsteht, wird den Gruppierungen, die keine Fraktion bilden, ein Betrag von 100 EUR pro Jahr gewährt.