Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird entsprechend dem Entwurf gemäß Anlage 1 zu KT-Drucksache Nr. VIII-0280 mit folgenden Maßgaben erlassen:

 

1.        In § 5 Abs. 4 Ziffern 1, 2, 4, 5, 6, 7 und § 7 Abs. 2 Ziffer 3 bleiben die Beträge unverändert.

 

2.        § 5 Abs. 4 Ziffer 3 a) erhält folgende Fassung:

 

3.    a)    Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen nach § 48 Abs. 1 und 2 GemO sowie die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 86 Abs. 5 GemO, soweit nicht bei gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung der Landrat zuständig ist:

 

-  bei Überschreitung der mit dem Haushaltsplan beschlossenen Budgets im Ergebnis- oder Finanzhaushalt von mehr als 30 000 EUR bis zu 200 000 EUR im Einzelfall

 

-  Bei Überschreitung der Verpflichtungsermächtigungen von mehr als 15 000 EUR bis zu 150 000 EUR.

 

Ist die Deckung nicht innerhalb des eigenen Aufgabengebietes möglich, ist daneben auch der Ausschuss zuständig, aus dessen Aufgabengebiet die Deckung erfolgen soll.

 

3.        § 5 Abs. 4 Ziffer 8 erhält folgende Fassung:

 

8.          Führung von Aktivprozessen mit einem Streitwert von mehr als 60 000 EUR bis zu 300 000 EUR und der Abschluss von Vergleichen mit entsprechendem Streitwert oder Wert des Zugeständnisses,