Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Für die Zukunft muss vermieden werden, dass die OEW betreffende Entscheidungen von grundsätzlicher und für den Landkreis Reutlingen relevanter Bedeutung ohne vorherige Beteiligung der zuständigen Organe des Landkreises Reutlingen getroffen werden. Dies gilt auch für etwa anstehende Entscheidungen bezüglich der Aktionärsvereinbarung.

 

2.      Im Vordergrund wirtschaftlicher Überlegungen für die OEW sollte kein Aktien-Verkauf stehen, sondern eine dauerhafte Ausschüttung der dafür zur Verfügung stehenden Erträge aus der Beteiligung an der EnBW an die Mitgliedslandkreise des OEW zur Mitfinanzierung von Kreisaufgaben.

 

3.      Mit dem Ausstieg der EdF aus der EnBW und dem Einstieg des Landes ergeben sich vollständig veränderte energie- und umweltpolitische Verantwortlichkeiten, die auch Relevanz für die OEW haben. Die Erdbeben- und Reaktor-Katastrophe in Japan wird Konsequenzen auch für die Energiepolitik in unserem Land haben. Damit werden sich auch die Verantwortungsgewichte der OEW verlagern. Zwar werden auch künftig ökonomische Aspekte der Beteiligung der OEW an der EnBW für die Landkreise eine wichtige Rolle spielen. Diese Beteiligung müssen wir aber vor allem als eine strategische verstehen. Und deswegen wollen wir, dass die OEW als ein kommunaler Verband auch einen starken zukunftsgerichteten Einfluss auf die energiepolitische Ausrichtung der EnBW nimmt.

 

4.      Dies alles macht unabdingbar, dass Entscheidungen über Positionierung und Politik der OEW in den Zweckverbandsgremien erörtert und rechtzeitig vorher in den Kreistagen zur Diskussion gestellt werden. Seit den katastrophalen Ereignissen in Japan wird das Interesse unserer Menschen an Information und für energiepolitische Weichenstellungen noch deutlich höher sein, als bisher. Diese Diskussionen müssen deshalb öffentlich erfolgen, wie die Landkreisordnung dies verlangt, soweit nicht Aktienrecht oder anderes Recht einer öffentlichen Behandlung entgegen stehen.