Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Beschluss:

 

1.        Die Förderung von Freizeitmaßnahmen erfolgt ab dem 01.01.2011 unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel auf der Grundlage der als Anlage zu KT-Druck-sache Nr. VIII-0267 beigefügten Richtlinien zur Förderung von Freizeitmaßnahmen mit der Maßgabe, dass der Betrag in Ziffer 5.1 auf "bis zu 3,70 EUR", der Betrag in Ziffer 5.2 auf "bis zu 1,45 EUR" und in Ziffer 8 die Worte "Zuwendung" in "Zuschuss" und "Zuwendungsempfänger" in "Zuschussempfänger" geändert werden.

 

2.        Der Sperrvermerk bei den in Teilhaushalt 5, Produktgruppe 36.20, Allgemeine Förderung junger Menschen eingestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 45.000,00 EUR wird aufgehoben.

 

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, für die Beratung der Haushalte 2012 und 2013 über die Inanspruchnahme, die nicht abgerufenen Haushaltsmittel und die Praktikabilität zu berichten.

 

4.        Falls die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2011 nicht entsprechend den Richtlinien komplett abgerufen werden, werden als Übergangsregelung für 2011 die restlichen Haushaltsmittel an alle Träger entsprechend der absoluten Anzahl der teilnehmenden Kinder aus dem Landkreis Reutlingen quotial ausgeschüttet.