Beschluss:

 

1.        Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2011 und der Finanzplan mit dem Investitionsprogramm für die Jahre 2012 bis 2014 werden gemäß KT-Drucksache Nr. VIII-0205 mit den Maßgaben der KT-Drucksache Nr. VIII-0209/1 und folgenden Maßgaben erlassen:

 

Im Haushalt 2011 werden für die Bezuschussung von Stadtranderholungsmaßnahmen durch den Landkreis 45.000,00 EUR im Teilhaushalt 5, Produktgruppe 36.20 Allgemeine Förderung junger Menschen eingestellt. Die Mittel werden mit einem Sperrvermerk versehen, über dessen Freigabe der Fachausschuss/Kreistag nach Maßgabe von noch zu entwickelnden transparenten und nachvollziehbaren Vergabekriterien entscheidet.

 

Die Deckung erfolgt über die Erhöhung des bei Teilhaushalt 14, Produktgruppe 61.20 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft veranschlagten globalen Minderaufwands um 45.000 EUR auf 1.545.000 EUR.

 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus Ziffer 1 ergebenden Änderungen im Haushaltsplan 2011 umzusetzen.

 

3.        Dem Antrag der FWV-Kreistagsfraktion zu den Sozialkosten gemäß KT-Drucksache Nr. VIII-0205/2 wird zugestimmt.