Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.        Die Richtlinien zur Förderung der Schulsozialarbeit vom 08.12.2003 mit Änderung vom 11.05.2005 werden entsprechend Anlage 1 geändert. Die Änderungen treten am 01.08.2011 in Kraft.

 

2.        Im Haushalt 2011 werden zur Förderung der Schulsozialarbeit bei Produkt 36.20.02 eingestellt:

-        für Grund-, Haupt- und Werkrealschulen  336.000,00 EUR

-        für Förderschulen  74.300,00 EUR

-        für Realschulen  72.300,00 EUR

-        für Berufsfachschulen    66.300,00 EUR

-        für die Klassen Berufsvorschuljahr
und Berufseinstiegsjahr einschließlich
Jugendberufshilfe   159.100,00 EUR

 

Für die Berufsfachschule und die Klassen Berufsvorbereitungsjahr und Berufseinstiegsjahr, einschließlich Jugendberufshilfe, ergibt sich ein Ertrag aus der internen Verrechnung des Schulträgeranteils mit 96.800,00 EUR.

 

3.        Die Erstanträge der Münsterschule Zwiefalten, der Schönbein-Realschule Metzingen und der Uhlandschule Metzingen-Neuhausen und Aufstockungsanträge der Hermann-Hesse-Realschule Reutlingen, der Mörikeschule Reutlingen, der Römerschanzschule Reutlingen und der Schillerschule Reutlingen werden auf der Grundlage der geänderten Richtlinien zur Förderung der Schulsozialarbeit mit Wirkung ab dem 01.08.2011 entschieden.