Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.        Die Zusammenarbeit mit den Landkreisen Tübingen, Freudenstadt, Tuttlingen, Rottweil und dem Zollernalbkreis zur Durchführung der Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechtes wird unbefristet fortgesetzt. Dem Beitritt des Schwarzwald-Baar-Kreises ab dem 01.01.2011 wird zugestimmt.

 

2.        Die Verwaltung wird ermächtigt, die als Anlage zu KT-Drucksache Nr. VIII-0246 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.