Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.        Die am 24.07.2006 vom Kreistag beschlossenen Abfallgebühren für Restmüll und Bioabfall (§ 24 Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Reutlingen) werden für das Jahr 2011 beibehalten.

 

2.        Die Kostenunterdeckung des Rechnungsjahres 2009 in Höhe von 982.084 EUR wird mit der Kostenüberdeckung aus der Kalkulationsperiode 2004 bis 2006 in Höhe von 899.077 EUR und einem Teilbetrag von 83.007 EUR der Kostenüberdeckung aus der Kalkulationsperiode 2007 bis 2008 verrechnet.

 

3.        Die Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Reutlingen wird entsprechend der Anlage beschlossen.