Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Für die Ausführung erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen an verschiedenen Verwaltungsgebäuden wird gemäß § 84 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 Landkreisordnung bei Haushaltsstellen 1.0610.5000.000 (Unterhaltung und laufende Instandsetzung Verwaltungsgebäude) und 1.8892.5000.000 (Gebäudeunterhaltung Carl-Zeiss-Straße) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 410.000 EUR genehmigt. Die Finanzierung erfolgt durch Wenigerausgaben in Höhe von 100.000 EUR beim Deckungskreis 1.0660 (Miete und Fallpreise EDV) und Wenigerausgaben in Höhe von 310.000 EUR bei der Haushaltsstelle 2.0610.9400.000-0001 (Umbaumaßnahmen Verwaltungsgebäude).