Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Agentur für Arbeit in Verhandlungen zur Gründung einer gemeinsamen Einrichtung (Job-Center) einzutreten und dem Kreistag fortlaufend zu berichten.
2. Ein Antrag auf Zulassung als kommunaler Träger (Option) wird nicht gestellt.