Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Nach § 112 Abs. 2 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 Landkreisordnung werden dem Amt für Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung des Landkreises Reutlingen die Prüfung des beweglichen Anlagevermögens des Zweckverbands Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) übertragen.