Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Für die Erneuerung der Schließanlagen an den beruflichen Schulen des Landkreises Reutlingen wird gemäß § 84 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 Landkreisordnung bei den Haushaltsstellen der Gruppierung 5000 innerhalb des Unterabschnittes 24 (Gebäudeunterhaltung berufliche Schulen) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 202.000,00 EUR genehmigt. Die Finanzierung erfolgt durch Wenigerausgaben bei Haushaltsstelle 2.0610.9400.000-0001 (Umbaumaßnahmen Verwaltungsgebäude).