Sitzung: 19.05.2010 Kreistag
Beschluss: Gewählt in geheimer Wahl (§ 32 Abs. 7 LKrO)
Vorlage: VIII-0156
Beschluss:
Die Leitung der Kreiskämmerei wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt dem Bewerber Herrn Klett übertragen. Er wird gleichzeitig zum Kreisoberverwaltungsrat ernannt (Besoldungsgruppe A 14).