Beschluss: Gewählt in geheimer Wahl (§ 32 Abs. 7 LKrO)

Beschluss:

 

Die Leitung der Kreiskämmerei wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt dem Bewerber Herrn Klett übertragen. Er wird gleichzeitig zum Kreisoberverwaltungsrat ernannt (Besoldungsgruppe A 14).