Beschluss:
Die Anerkennung als Träger freier Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird vom Verein „Spatzennest e. V.“ auf die „Menudos Kinderbetreuung gemeinnützige GmbH“ übertragen.
Beschluss:
Die Anerkennung als Träger freier Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird vom Verein „Spatzennest e. V.“ auf die „Menudos Kinderbetreuung gemeinnützige GmbH“ übertragen.