Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Nach § 112 Abs. 2 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 Landkreisordnung werden dem Amt für Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung des Landkreises die Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen des Schwäbische Alb Tourismusverband Bad Urach e. V. (TVSA), der Fremdenverkehrsgemeinschaft Schwäbische Alb und Albvorland im Landkreis Reutlingen e. V. sowie PLENUM Schwäbische Alb e. V. übertragen.