Beschluss:
1. Zur Förderung der Schulsozialarbeit an Grund- und Hauptschulen werden im Haushalt 2010 365.050,00 EUR bei Haushaltsstelle 1.4680.7045.000 eingestellt.
2. Dem Antrag auf Förderung einer 50 % Stelle Schulsozialarbeit für die Schillerschule in Reutlingen wird entsprochen, sofern die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
3. Dem Antrag auf Förderung einer 50 % Stelle Schulsozialarbeit für die Römerschanzschule in Reutlingen wird entsprochen, sofern die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
4. Dem Antrag auf Förderung einer 50 % Stelle Schulsozialarbeit für die Rossbergschule in Reutlingen wird im Umfang einer 40 % Stelle entsprochen, sofern die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
5. Dem Antrag auf Förderung einer 40 % Stelle Schulsozialarbeit für die Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule in Hülben wird im Umfang einer 25 % Stelle entsprochen, sofern die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
6. Die auf die Stellen in den Ziffern 2 bis 5 des Beschlussvorschlags entfallenden Mittel werden mit einem Sperrvermerk versehen, über dessen Freigabe der Verwaltungs- und Kulturausschuss nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss entscheidet.