Beschluss:
1. Zur Förderung der kulturellen und sozialen Einrichtungen werden im Haushalt 2010 Haushaltsmittel entsprechend der Anlage zu KT-Drucksache Nr. VIII-0077 eingestellt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Zuwendungsvereinbarungen mit einer Laufzeit bis zu 3 Jahren und einer jährlichen Dynamisierung von 2 % abzuschließen. Die Dynamisierung in den Jahren 2011 und 2012 erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.