Beschluss:

 

1.        Der Landkreis Reutlingen tritt dem über das Regierungspräsidium Tübingen beim Innenministerium Baden-Württemberg zu stellenden Antrag auf Rekommunalisierung des ehemaligen Truppenübungsplatzes nach folgenden Maßgaben bei:

a)         Die bewohnten Bereiche Breithülens werden der Gemeinde Heroldstatt, das ehemalige Munitionsdepot der Gemeinde Schelklingen (vgl. Anlage 1 zu KT-Drucksache Nr. VIII-0099) und das Alte Lager einschließlich Kapf und Königstraße der Stadt Münsingen (vgl. Anlage 2 zu KT-Drucksache Nr. VIII-0099) eingegliedert.

b)        Der Gutsbezirk wird aufgelöst.

c)         Der verbleibende Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Münsingen bleibt gemeindefreies Gebiet und wird vom Landratsamt Reutlingen verwaltet.

 

2.        Der Landkreis Reutlingen stimmt der Änderung der Kreisgrenze zugunsten des Alb-Donau-Kreises (vgl. Anlage 1 zu KT-Drucksache Nr. VIII-0099) zu.

 

3.        Der Übernahme der Verwaltungszuständigkeit für das gemeindefreie Gebiet wird unter der Bedingung zugestimmt, dass die Rahmenvereinbarung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) (Anlage 3 zu KT-Drucksache Nr. VIII-0099) abgeschlossen werden kann.

 

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen und Vereinbarungen abzuschließen und die erforderlichen Schritte zur Umsetzung zu veranlassen.